Text Das politische System





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Thema III
Text 1. Die Parteien und Parteiensysteme
Die Parteien
Der Begriff Partei leitet sich von dem lateinischen Wort ”pars” = Teil her und besagt, dass sich in einer Partei ein Teil der Bürger und Bürgerinnen – solche mit ähnlichen politischen Überzeugungen – zusammenfindet. Eine exakte Definition von Parteien in einem Satz ist nicht möglich. Vielmehr müssen wir uns mit verschiedenen Gesichtspunkten auseinander setzen, um genauer zu verstehen, was Parteien sind und wie sie sich z.B. von Interessenverbänden unterscheiden. Eine Zusammenfassung typischer Merkmale versucht das Parteiengesetz der Bundesrepublik von 1967:

”Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein (Anm.: also nur Individuen, keine Gesellschaften, Vereine usw.).”

Nach dieser Definition ist eine Partei eine Vereinigung,

- die sich auf Dauer am politischen Leben engagiert;

- die sich um ständige Mitglieder bemüht;

- die eine festgefügte Organisation hat;

- die in der Öffentlichkeit tätig ist und dabei auf die Willensbildung der Bevölkerung einwirkt;

- die mit eigenen Kandidaten und Programmen an Parlamentswahlen teilnimmt und politische Verantwortung übernehmen will;

- die als Zielsetzung die Verwirklichung des gemeinsamen Anliegens ihrer Mitglieder hat.

Die obige Beschreibung gilt, genauso wie das, was wir im Folgenden über die Aufgaben der Parteien sagen, nicht generell, sondern nur für Westeuropa. In den USA z.B. haben Parteien nur eine lockere Organisation und sind vor allem für die Durchführung von Wahlkampagnen da.
Parteiensysteme
Von Parteien zu sprechen hat nur Sinn, wenn mehrere, miteinander konkurrierende Parteien existieren und so verschiedene politische Überzeugungen zum Ausdruck gebracht werden können. Wenn es nur eine Partei gibt, fehlt dieser politische Wettbewerb. Diese eine Partei nimmt für sich in Anspruch, die gesamte Bevölkerung, nicht nur einen Teil, zu vertreten. Die Partei in einem Einparteiensystem hat ein politisches Monopol, das Andersdenkende von der Staatsführung ausschließt. Das Einparteiensystem, wie es z.B. in kommunistischen Staaten existiert, ist ein Widerspruch in sich selbst. Ein demokratischer Staat kann nie ein Einparteiensystem haben, denn Demokratie bedeutet ja, dass die Staatsgewalt vom Volke – Bürgern mit den unterschiedlichsten Interessen – ausgeht, nicht aber von einer Partei.

Politikwissenschaftler unterscheiden gewöhnlich zwischen einem Zwei- und einem Mehrparteinsystem:

- Dabei bedeutet Zweiparteiensystem nicht, dass es nicht mehr Parteien gibt. Es heißt nur, dass die Wählerstimmen nur auf zwei große Parteien fallen, dass andere Parteien keine Chancen haben, an der Regierungsbildung beteiligt zu werden oder eine ernstzunehmende Opposition im Parlament auszuüben (Opposition = eine Gruppe im Parlament, die die Regierung nicht unterstützt). Im Zweiparteiensystem hat eine Partei also immer die absolute Mehrheit. Beispiele für Zweiparteiensysteme sind die USA mit der Respublikanischen und der Demokratischen Partei oder Großbritannien mit der Konservativen Partei und der Labour Partei.

- In einem Mehrparteiensystem kann es vorkommen, dass keine Partei die absolute Mehrheit hat. Zwei oder mehr Parteien müssen sich zusammenschließen (eine Koalition bilden), um eine regierungsfähige Mehrheit im Parlament zu haben. Beispiele für Mehrparteiensysteme sind die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich oder Italien.
Aufgaben
1. Übersetzen Sie ins Deutsche.

а. Постоянный член партии, сплоченная организация, общественность, точка зрения, формирование воли, физическое лицо, политическое убеждение, управление государством, противоречие;

b. отличаться от, оказывать влияние на, гарантировать, служить залогом, взять на себя ответственность, принимать участие в чем-либо, выразить что-либо, отнимать у кого-либо время, участвовать, быть задействованным в, исключать, отстранять, приходиться на.
2. Welche Verben sind in den Substantiven “versteckt”? Bilden Sie drei Grundformen.

Die Überzeugung, die Definition, die Zusammenfassung, die Vereinigung, die Festigkeit, das Hervortreten, die Verantwortung, die Verwirklichung, die Beteiligung, die Durchführung, der Andersdenkende, die Bitte.
3. Ordnen Sie jeweils das passende Verb zu.

1. die Verantwortung a. bringen

2. Opposition b. nehmen

3. in Anspruch c. bieten

4. Einfluss auf (A) d. kommen

5. Gewähr e. nehmen

6. Konsequenzen f. übernehmen

7. in Frage g. leisten

8. Widerstand h. ausüben

9. den Druck i. ziehen

10. zum Ausdruck j. bilden

11. eine Koalition k. finden

12. die Beachtung l. ausüben
4. Erklären Sie die Bedeutung der Wendungen.

Ein Widerspruch in sich, im Lot bleiben.
5. Bilden Sie die Sätze mit den Wendungen aus den Übungen 3 und 4.
6. Setzen Sie die passenden Funktionsverben ein.

1. Aus der Abstimmungsniederlage müsste der Regierungschef die Konsequenzen ... und zurücktreten. 2. Die gemäßigte Opposition erhoffte sich mit dem Bündnis, einen größeren politischen Druck auf das Regime ... zu können. 3. Gegen den Gesetzentwurf hat die Opposition mit allen Mitteln Widerstand ... . 4. Die Autorität des Staatschefs war nie in Frage ... . 5. Die Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit im Bereich des Bundes auf die politische Willensbildung Einfluss ... . 6. Durch die Parteien werden verschiedene politische Überzeugungen zum Ausdruck gebracht. 7. Für die Annahme eines Antrags wird keine Gewähr ... . 8. Es ist interessant, welche Art von Einfluss Oppositionsparteien ... können. 9. Die Parteien ... theoretisch einen erheblichen Einfluss auf die politische Meinungsbildung innerhalb ihres Systems in Demokratien ... . 10. Die Bürger wollen mitbestimmen und Verantwortung ... . 11. Mit dem gegenwärtigen Gemeinderatsvertreter ist Gewähr ..., dass die Finanzen im Lot bleiben. 12. Die Firma hat versucht, auf die Entscheidung der Regierung Einfluss zu nehmen. 13. Der Abgeordnete A. ... wegen der Korruptionsaffäre für den Posten eines Ministers nicht in Frage. 14. Die Änderungsvorschläge der Opposition ... keine Beachtung.
7. Die eigentlichen Tätigkeiten der Parteien zwischen Gesellschaft und Staat lassen sich auf vier wesentliche Funktionen zuspitzen. Ordnen Sie richtig zu.


1. Interessen-ausgleichsfunktion

a. Durch Parteien findet die Rekrutierung und Auswahl der politischen Elite aus der Gesellschaft – vom Ortsrat bis zum Kanzleramt – statt.

2. Auswahlfunktion

b. Parteien und ihre Vertreter in Parlamenten und Regierungen sind Repräsentanten von Partikularinteressen, von spezifischen Interessen, die in der Gesellschaft angelegt sind. Parteien vertreten immer nur Teilinteressen, nicht das Gesamtinteresse einer Gesellschaft, nicht das Gemeinwohl.

3. Legitimierungs-funktion

c. Auch innerparteilich bemühen sich Parteien, gegenläufige und widerstreitende Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, die außerhalb wie innerhalb der Partei organisiert sein können, auszugleichen, zwischen ihnen einen Kompromiss zu finden und zugleich eine eigene „parteiliche“ Position zu formulieren. Parteien integrieren also die breit gestreuten Gruppeninteressen. Im Idealfall wirken sie als soziale und politische Katalysatoren.

4. Vermittlungs-funktion

d. Indem Parteien die Vermittlungs- und die Interessenausgleichsfunktionen wahrnehmen, tragen sie zur Begründung des politischen Systems und zur Konsensstiftung bei. Die bundesrepublikanische Demokratie, der Parteienstaat, bietet Regelungsmechanismen zur Konfliktaustragung zwischen den Parteien und innerhalb der Parteien und damit auch zwischen auseinander gehenden gesellschaftlichen Interessen. Es sind Regeln festgelegt, nach denen Kampf um Macht(anteil) stattfindet, ohne dass dieser in Bürgerkrieg ausartet.


8. Ergänzen Sie die Präpositionen.

Bürgerinitiativen sind meist spontane Zusammenschlüsse ... (1) Menschen, die ein bestimmtes Anliegen gemeinsam vertreten. Adressat ist der Staat; sie verlangen ... (2) ihm entweder bestimmte Leistungen oder Maßnahmen oder fordern ihn ... (3) Verzicht ... (4) geplante Maßnahmen auf (z.B. Bau ... (5) Kernkraftwerken). Bürgerinitiativen hängen eng ... (6) der Ausdehnung der staatlichen Tätigkeit und dem Wunsch ... (7) vermehrter Selbstverantwortung zusammen. Die etablierten politischen Parteien beachten ... (8) ... (9) Beginn der 60er Jahre diesen Einstellungswandel zunächst zu wenig und nahmen entsprechende Forderungen nicht ... (10) ihre Programme auf. So entstand eine Lücke ... (11) der Interessenvertretung, die ... (12) den Bürgerinitiativen ausgefüllt wurde.

Bürgerinitiativen treten als Selbsthilfe- oder Projektgruppen auf. Zunächst waren sie räumlich, zeitlich und thematisch begrenzte Aktionsgruppen; sie bildeten sich spontan, kannten keine feste Mitgliedschaft und verfügten auch nicht ... (13) eine festgefügte Organisation. ... (14) mehreren solchen Einzelinitiativen bildeten sich dann bald Bürgerinitiativbewegungen, die umfassend sind und eine feste Organisation haben. Bürgerinitiativen versuchen ihre Forderungen ... (15) Öffentlichkeitsarbeit, direkte Beeinflussung ... (16) staatlichen Stellen und Anrufung ... (17) Gerichten ... (18) Überprfung, ob Vorschriften eingehalten werden, durchzusetzen. Sie erreichen so, dass sich andere politische Kräfte ... (19) diesen Forderungen auseinander setzen müssen.
9.Übersetzen Sie ins Deutsche.

1. Нам следует рассмотреть различные точки зрения. 2. Партии – это объединения граждан, которые представляют народ в бундестаге и в ландтаге. 3. Партии постоянно оказывают влияние на формирование политической воли. 4. Членами партии могут стать только физические лица. 5. Партия имеет сплоченную организацию и пытается позаботиться о постоянных членах партии. 6. Партии хотят взять на себя политическую ответственность. 7. Поэтому со своими кандидатами и программами они принимают участие в выборах в парламент. 8. Благодаря нескольким конкурирующим друг с другом партиям могут быть выражены различные политические убеждения. 9. Обычно партии в достаточной мере гарантируют серьезность поставленной цели. 10. Обычно различают двухпартийную и многопартийную системы. 11. При двухпартийной системе голоса избирателей приходятся на две большие партии. 12. В многопартийной системе может случиться так, что ни одна из партий не будет иметь абсолютного большинства. 13. Две и более партий должны объединиться и образовать коалицию. 14. Однопартийная система существует только в том случае, если единая партия отстранит другие партии от участия в политической жизни. 15. При существовании лишь одной партии отсутствует политическая конкуренция.
10. Beantworten Sie die Fragen.

1. Erklären Sie den Begriff “Partei”. 2. Welche Aufgaben und Funktionen haben die Parteien? 3. Welchen Bedürfnissen des Bürgers kommen Bürgerinitiativen entgegen? 4. In welchen Merkmalen unterscheidet sich eine Bürgerinitiative von einer politischen Partei? 5. Sprechen Sie zu den Parteisystemen. Zwischen welchen Parteiensystemen unterscheiden gewöhnlich die Politikwissenschaftler? 6. Durch welches Wahlverfahren wird ein Zweiparteiensystem begünstigt, durch welches ein Mehrparteinsystem? Warum?
11. Stellen Sie eine Typologie der Parteien zusammen. Sprechen Sie über ihre Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede. Nach welchen Kriterien klassifiziert man die Parteien? Man unterscheidet z.B. liberale, konservative, sozialdemokratische, konfessionelle, kommunistische, nationalsozialistische Parteien.
Text 2. Parteiendemokratie
“Würdest du in die Jugendorganisation einer Partei eintreten?”

„Ich halte nichts von Politik. Mir gefällt nicht, was die Parteien machen und sagen!“

„Du könntest es ja verändern, gerade dadurch besser machen, dass du ihnen beitrittst!“

„Weiß ich, worauf ich mich da einlasse und was die dann von mir wollen?“

„Weißt du denn, welche Aufgaben Parteien bei uns haben?“

„Nee, wozu?“
Die Aufgaben der Parteien
Nach dem Grundgesetz (Artikel 21, Absatz 1) haben die Parteien die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Parteien sollen dafür sorgen, dass der Wille der Mehrheit in politischen Entscheidungen zur Geltung kommt.

Die Parteien erfüllen ihren Auftrag, indem sie

  • Kandidaten für die Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden aufstellen;

  • Programme formulieren und die Wähler über ihre Ziele informieren;

  • Interessen verschiedener Bevölkerungsgruppen in ihrer Politik berücksichtigen;

  • Bürger heranbilden, die zur Übernahme von öffentlichen Ämtern und von Mandaten befähigt sind;

  • ihre Ziele in Regierungen und Parlamenten zu verwirklichen suchen;

  • die öffentliche Meinung durch Presseerklärungen oder Wahlwerbung beeinflussen;

  • die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern.


Der Wettbewerb der Parteien
Nach dem Grundgesetz ist die Gründung von Parteien frei: jeder kann mit seinen Gesinnungsfreunden eine Partei gründen und sich an Wahlen beteiligen. Wenn also die bestehenden Parteien wichtige Aufgaben vernachlässigen oder in wichtigen Fragen alle die gleiche Meinung vertreten, dann können sie nicht verhindern, dass eine neue Partei gegründet wird, die eine andere Politik verfolgt.

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind mehrfach neue Parteien gegründet worden, z.B. 1980 Die Grünen (1983 in den Bundestag gewählt). Der Parteienwettbewerb führte nach 1949 zur Konzentration der Wähler auf wenige große Parteien: im ersten Bundestag waren noch 11 Parteien vertreten, die drei großen Parteien CDU/CSU, SPD und FDP hatten allerdings 72,1 % der Stimmen erhalten. Von 1961 bis zum März 1983 waren nur mehr die drei großen Parteien im Bundestag vertreten. Sie erhielten zusammen bis zu 99,1 % (1972) der Stimmen. Durch den Erfolg der Grünen wurde dieser Prozess der Konzentration der Wähler auf drei Parteien gestoppt.
Einschränkungen des freien Wettbewerbs der Parteien
Nach Art. 21 des Grundgesetzes sind Parteien verboten, deren Programm oder tatsächliche Politik darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Verfassung zu beseitigen. Nur im Rahmen dieser Grundordnung ist der Wettbewerb der Parteien frei. Ein Parteienverbot kann – auf Antrag von Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag – nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Durch die Möglichkeit des Parteienverbots soll sichergestellt werden, dass die demokratischen Freiheiten in Deutschland nicht noch einmal benutzt werden können, um die Demokratie abzuschaffen. Das haben die Nationalsozialisten 1933 getan.

Bisher hat das Bundesverfassungsgericht zwei Parteienverbote ausgesprochen: 1952 wurde die nationalsozialistisch orientierte SRP (Sozialistische Reichspartei) verboten, 1956 die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands).
Die Entwicklung zur Volkspartei
Heute wird oft die These vertreten, dass sich die großen Parteien von ideologisch festgelegten Klassenparteien zu offenen Volksparteien entwickelt hätten. Richtig an dieser These ist, dass in den Bundestagsparteien geschlossene Weltanschauungen heute eine viel geringere Rolle spielen als noch vor 40 Jahren. Heute haben alle großen Parteien Elemente des Liberalismus (Marktwirtschaft, Begrenzung der Staatstätigkeit) in ihre Programme aufgenommen. Richtig ist auch, dass die im Bundestag vertretenen Parteien um Wähler aus allen Schichten der Bevölkerung werben. Doch bestehen auch heute klare Unterschiede. Das gilt für die Politik (z.B. zum Mietrecht und Arbeitsrecht) und auch für die Mitgliedschaft. In der Union sind die Selbstständigen überrepräsentiert, während die Arbeiterschaft in der SPD am stärksten vertreten ist. Ob von den Bürgerbewegungen, die in der DDR Hunderttausende im Herbst 1989 zu Demonstrationen auf die Straße brachten und die Öffnung der DDR-Grenzen erzwangen, neue Impulse ausgehen, lässt sich noch nicht endgültig absehen. Bei den ersten freien Wahlen in der DDR (18. März 1990) konnten die Bürgerbewegungen (z.B. Bündnis 90) nur geringe Stimmanteile verbuchen. Die ersten gesamtdeutschen Bundestagswahlen vom 2.12.1990 unterstrichen einmal mehr den Trend zu den großen Volksparteien. Entgegen früheren Voraussagen profitierte freilich nicht die SPD von der neuen Situation. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern war es bei diesen Wahlen gerade die CDU, die von der Arbeiterschaft bevorzugt wurde. Die Hoffnungen der Bürgerbewegungen, die während der Wende in der DDR aktiv waren, eine wichtige politische Rolle übernehmen zu können, erfüllen sich ebenfalls nicht. Allerdings haben Bürgerbewegungen und kleinere Parteien in Landtagen und Gemeindeparlamenten ein stärkeres Gewicht.
Ein wichtiger Faktor: das Geld
Je mehr Geld eine Partei zur Verfügung hat, desto mehr Möglichkeiten hat sie, ihr Programm und ihre Kandidaten den Wählern bekannt zu machen. Wenn eine Partei ihr Geld vor allem von wenigen reichen Spendern oder von einem großen Interssenverband bekommt, können diese einen großen Einfluss auf die Politik der Partei ausüben. Eine solche Einflussnahme widerspricht demokratischen Grundsätzen. Zum fairen politischen Wettbewerb gehört auch die finanzielle Chancengleichheit. Sie wird in der Bundesrepublik Deutschland durch folgende Regeln angestrebt:

- Die Parteien müssen jährlich einen Bericht über die Herkunft ihrer Geldmittel veröffentlichen, in dem Großspender genannt sein müssen;

- Alle Parteien, die bei einer Bundestagswahl mehr als 0,5 % der Stimmen erhalten haben, bekommen pro Wähler 0,70 Euro. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 0,85 Euro;

- Stimmen sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien bekommen für Spendeneinnahme zudem noch einen staatlichen Zuschuss ausgezahlt. So bekommen Parteien einen Zuschuss von 0,38 Euro auf jeden an sie gespendeten Euro;

- Parteien, die wenig Spenden erhalten, bekommen als „Chancenausgleich“ Geld vom Staat.

Die Finanzierung der Parteien erfolgt also zu einem sehr großen Teil aus Steuergeldern. Das ist gerechtfertigt, weil die Parteien einen Verfassungsauftrag erfüllen. Außerdem kann nur auf diesem Wege der Einfluss von Großspendern auf die Politik verringert werden.
Innerparteiliche Demokratie
Da eine freie politische Willensbildung ohne Parteien praktisch gar nicht möglich ist, ist es besonders wichtig, dass die innere Ordnung der Parteien demokratischen Grundsätzen entspricht. So verlangt es auch das Grundgesetz im Art. 21.

Nach dem Parteiengesetz gehören zu den Grundsätzen innerparteilicher Demokratie:

- Die Partei muss so weit in Gebietsverbände (Bundespartei, Landes-, Bezirks-, Kreis-, Ortsverband) untergliedert sein, dass die einzelnen Mitglieder an der innerparteilichen Willensbildung angemessen mitwirken können.

- Die Rechte der Mitglieder und die Verfahren der Willensbildung müssen in einer Satzung festgelegt sein.

- Die Vorstände der Gebietsverbände müssen mindestens alle zwei Jahre von den Mitglieder- oder Vertreterversammlungen gewählt werden.

- Mitglieder dürfen nicht willkürlich aus der Partei ausgeschlossen werden. Innerparteiliche Demokratie kann nur funktionieren, wenn genügend Mitglieder das Interesse und die Zeit aufbringen, um in ihrer Partei aktiv mitzuarbeiten. In der Regel sind 10 bis 20 Prozent der Mitglieder aktiv.

Da die Vorstände besser informiert sind und die Parteikonferenzen organisatorisch vorbereiten, sind sie in der Auseinandersetzung mit einfachen Mitgliedern im Vorteil. Ihre größere Bekanntheit sichert ihnen ihre einmal errungene Position: Parteiversammlungen wählen nur ungern einen bekannten Politiker ab. Da die besonders aktiven Mitglieder oft mehrere Funktionen zugleich ausüben (Ämterhäufung), besteht in einer Partei immer die Gefahr der Vorherrschaft einer kleinen Gruppe von Berufspolitikern.
Kandidatenaufstellung
Die Direktkandidaten werden meist von Vertretern der Parteimitglieder im Wahlkreis bestimmt (Wahlkreiskonferenz). Da die Mitgliederversammlung ihre gewählten Vertreter auf einen bestimmten Kandidaten verpflichten kann, kann sie direkten Einfluss auf die Auswahl des Wahlkreiskandidaten nehmen. Die Kandidaten, die auf den Landeslisten der Parteien stehen, werden auf einer Landeskonferenz von Vertretern der Parteimitglieder gewählt. Die Besetzung der Landesliste und die Reihenfolge der Kandidaten wird vom Landesvorstand und den Bezirksvorständen schon vor der Abstimmung ausgehandelt. Die Landesliste muss vielen Ansprüchen genügen: Die Arbeitsgemeinschaften der Partei (Frauen, Arbeitnehmer, Mittelstand usw.) müssen angemessen berücksichtigt werden, um die Wahlchancen zu erhöhen. Wenn eine Landesliste zwischen den Vorständen einmal abgesprochen ist, wird sie von der Landeskonferenz kaum noch verändert. Das muss nicht heißen, dass die auf undemokratischem Wege zustande gekommen ist. Vielmehr zeigt ein hohes Maß an Zustimmung, dass die Liste den Wünschen der Vertreterkonferenz weitgehend entspricht.
Kritik an den Parteien
Die Parteien erfahren viel Kritik. Das gehört zu einer Demokratie. Von einer „Krise des Parteiensystems“ kann man aber nicht sprechen. Das zeigen die vielen Parteieintritte, die hohe Wahlbeteiligung und die Konzentration der Wähler auf wenige Parteien. Berechtigt ist die Kritik an einigen Finanzierungsmethoden (Missachtung der Steuergesetze und der Offenlegungspflicht des Parteiengesetzes). Auch der Versuch von Parteien, möglichst alle politisch wichtigen Bereiche zu kontrollieren (z.B. auch Funk und Fernsehen), muss kritisiert werden. Die Bevorzugung von Bewerbern mit dem „richtigen“ Parteibuch (Ämterpatronage) ist nur bei Spitzenbeamten der Ministerien eine zulässige Form der Parteipolitik.
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