Методические рекомендации по изучению дисциплины для студентов Советы по планированию и организации времени, необходимого на изучение дисциплины





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Der Bundespräsident Deutschlands

Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, einem Verfassungsorgan, das nur zu diesem Zweck zusammentritt. Die Bundes­versammlung besteht aus den Bundestagsabgeordneten sowie einer gleich großen Zahl von Delegierten, die von den Länderparlamenten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Die Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Der Bundespräsident wird also mittelbar vom Volk gewählt. Er übt vor allem eine repräsentative und integrierende Funktion aus.

Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid; „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.

Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich. Er schließt Verträge im Namen des Bundes mit auswärigen Staaten. Er schlägt einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. In bestimmten Fällen, wenn sich im Bundestag keine Mehrheit für einen Kanzlerkandidaten findet, oder wenn der Bundestag dem Bundeskanzler das Misstrauenvotum ausspricht, kann er den Bundestag auflösen. Ihm obliegt auch die Ernennung und die Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr. In bestimmten Fällen übt er auch für den Bund das Begnadigungsrecht aus.

Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister. Das gilt nicht für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und die Auflösung des Bundestages.

Der Bundespräsident kann wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Gesetzes vom Bundestag oder Bundesrat vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden.

Образцы контрольных, проверочных и самостоятельных работ

Контрольная работа № 7

Инфинитивные группы. Инфинитивные обороты с um ... zu, statt... zu, ohne ... zu.

Übung 1. Определите, в каких предложениях употребляется инфинитивная группа, а в каких инфинитивный оборот. Переведите предложения на русский язык.

  1. Unsere Delegation hat die Möglichkeit, ein neues Kulturzentrum zu besuchen.

  2. Die Redaktion der Zeitung schlägt ihren Lesern vor, an der Diskussion aktiv teilzunehmen.

  3. Ich gehe auf die Post, um ein Telegramm aufzugeben.

  4. Pawel geht zu seinem Freund, um ihm zum Geburtstag zu gratulieren.

  5. Ich beeile mich, um nicht zu spät zu kommen.

  6. Er macht die grammatische Übung, ohne die Regel zu wiederholen.

  7. Er versucht, keine Fehler beim Sprechen zu machen.

h) Er bleibt zu Hause, statt mit seinen Freunden spazierenzugehen.

Übung 2. Употребите statt ... zu, ohne ... zu, um ... zu. Переведите предложения на русский язык.

  1. Der Student beantwortet alle Fragen, ... lange nachzudenken.

  2. Ich bin gekommen, ... dir und deinen Verwandten zu helfen.

  3. Er liest seinen Bericht vom Blatt ab, ... frei zu sprechen.

  4. ... sich ein wenig zu erholen, setzen die Alpinisten ihren Weg fort.

  5. Wir wollen ins Kino gehen, ... zu Hause zu sitzen.

  6. ... ihm einen Brief zu schicken, rief sie ihn an.

  7. Deine Oma ist schon alt, ... sieben Stunden jeden Tag zu arbeiten.
    Übung 3. Переведите текст на русский язык.

Deutsches Reich

„Das Deutsche Reich" ist die Bezeichnung für verschiedene verfassungsrechtliche Organisationen der Deutschen. Das erste Deutsche Reich entstand im X. Jahrhundert unter dem Namen „das Heilige –Römische Reich der deutschen Nation". Das war eine Monarchie. Das Heilige Deutsche Reich der deutschen Nation existierte bis zum Anfang des XIX. Jahrhunderts und löste sich unter dem Druck Napoleons am 6. August 1806 in eine Vielzahl von Einzelstaaten auf.

1815 schlossen sich 39 souveräne deutsche Einzelstaaten zum„Deutschen Bund" (Германский союз) zusammen. Sein Organ war der Bundestag (die Bundesversammlung) in der Form eines Plenums mit 69 Stimmen und eines engeren Rates mit 17 Stimmen. Den Vorsitz führte Österreich. Der Deutsche Bund bestand bis 1866.

Der Begründer des zweiten deutschen Kaiserreiches war Otto von Bismark, der „der Eiserne Kanzler" genannt wurde. In drei Kriegen — 1864 gemeinsam mit Österreich gegen Dänemark, 1866 gegen Österreich und 1870/71 gegen Frankreich — hat er die führende Stellung Preußens in Deutschland geschaffen, den Deutschen Bund abgeschafft, Österreich aus Deutschland ausgeschlossen, Frankreich besiegt und den Grund für Deutschlands Vereinigung unter preußischer Führung gelegt.

Das zweite Deutsche Reich (1871-1918/19) war ein Bundesstaat unter Führung Preußens. Die Staatsorgane des zweiten Deutschen Reiches waren: der Bundesrat, das Präsidium und der Reichstag. Der Bundesrat bestand aus Vertretern der 25 ausgelösten Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes. An der Spitze des Präsidiums stand der König von Preußen als Kaiser. Der Reichstag war das Parlament des Bundesstaates. 1918/1919 wurde das zweite Deutsche Reich zur Weimarer Republik. Aber die erste parlamentarische Demokratie war in der Weimarer Republik instabil. Der Niedergang (падение) der Republik begann mit der Weltwirtschaftskrise 1929. In dieser Situation entstand der Radikalismus. Die Nationalsozialisten mit ihrem Führer Adolf Hitler an der Spitze wurden 1932 zur stärksten Partei.

Das dritte Deutsche Reich (1933-1945) war die Diktatur Adolf Hitlers.

Es ersetzte die gesamte bestehende Verfassung (Weimarer Reichsverfassung) durch - die totalitäre Herrschaft der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei und ihres Führers.

Nach dem Ende des deutschen Faschismus ist der Begriff des Deutschen Reiches aufgegeben. Nachfolgestaaten waren, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik (die DDR). Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland bei. Der 3. Oktober ist heute „Tag der Deutschen Einheit", ein Nationalfeiertag.

Контрольная работа № 8

Модальные глаголы (повторение). Конструкция глаголов haben (sein) + zu + Infinitiv.

Übung 1. Переведите следующие предложения на русский язык.

  1. Zuerst muß ich Fahrkarten lösen.

  2. Er kann gut Deutsch sprechen.

  3. Peter und Erika wollen heute abend tanzen gehen.

  4. Ich soll zum Arzt gehen.

  5. Man darf hier nicht rauchen.

  6. Der Student kann dieses Wort nicht versteten.

Übung 2. Переведите предложения на русский язык.


  1. Wir haben noch viel zu tun.

  2. Der Text ist zu lesen.

  3. Der Artikel ist schriftlich zu übersetzen.

  4. Er hat jetzt viele Bücher zu lesen.

Übung 3. Замените модальный глагол + zu + Infinitiv на конструкцию sein + zu + Infinitiv. Переведите предложения на русский язык.

  1. Den Text muß man schnell übersetzen.

  2. Man kann diese Aufgabe nicht machen.

Übung 4. Замените модальный глагол + zu + Infinitiv на конструкцию haben + zu + Infinitiv.

  1. Ich muß noch eine Aufgabe tun.

  2. Er soll noch eine Frage beantworten.

  3. Sie müssen die Arbeit in 40 Minuten schreiben.
    Übung 5. Переведите текст на русский язык.

Die Bundesverfassung der Schweizerichen Eidgenossenschaft

I. Im Mai 1848 begann ein Gesandtenkongress der Kantone (die Tagsatzung) an der Vorbereitung des neuen Verfassungsentwurfs zu arbeiten. Am 27. Juli 1848 schloss er seine Arbeiten ab. Bis zum 12. September 1848 billigten 15 Kantone und ein Halbkanton den Entwurf der Verfassung. Die Tagsatzung erklärte die neue Verfassung als angenommen und sie trat in Kraft. Diese Verfassung existierte über zwei Jahrzehnte. In vielen Grundzügen gilt diese Verfassung noch heute unverändert. Mit der Annahme dieser Bundesverfassung wurde der lose Staatenbund zu einem Bundesstaat mit einer festen Zentralgewalt.

II. Zwei Jahrzehnte nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung kam es zur Totalrevision dieser Verfassung. Die Bundesversammlung setzte diese total revidierte Verfassung in Kraft. Das Grundgesetz der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 besteht aus einer Präambel (Einleitung) und 123 Artikeln. Der grundlegende Verfassungstext von 123 Artikeln gliedert sich in drei Abschnitte: Allgemeine Bestimmungen, Bundesbehörden und Revision der Bundesverfassung.

Die Präambel ruft den Namen Gottes Allmächtigen an ( взывает к имени господа всемогущего) und hält fest, dass die Verfassung geschaffen wurde „mit der Absicht, den Bund der Eidgenossen zu festigen, die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu erhalten und zu fördern".

Der erste Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen" enthält Normen zu den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Den wichtigsten Platz nehmen aber die Kompetenzausscheidungen zwischen Staat und Individuum in der Form eines Katalogs der Freiheitsrechte. Hier finden sich auch Bestimmungen Ober das Bürgerrecht, polizeiliche Sonder bestimmungen sowie verschiedene Justizgrundsätze. Laut Verfassung gehören zur Kompetenz des Bundes solche Fragen wie die Außenpolitik und das Militärwesen, die Wirtschaftspolitik, Natur- und Heimatschutz, Sozialgesetzgebung, Finanz- und Zollwesen, Zivil- und Strafrecht, Fremden- und Gesundheitspolizei.

Der Abschnitt über die Bundesbehörden (Artikel 71 ff) umfasst die Bestimmungen über den Nationalrat, den Ständerat und die Bundesversammlung als Organ der Gesetzgebung, über den Bundesrat als vollziehende Behörde. Laut Artikel 105 dient die Bündeskanzlei als Verbindungsstelle zwischen dem Parlament und dem Bundesrat. An der Spitze der Kanzlei steht der Kanzler. Seine Aufgabe ist es, die Kanzleigeschäfte bei der Bundesversammlung und beim Bundesrat zu besorgen. Die Bundesversammlung wählt den Kanzler auf die Dauer von 4 Jahren gleichzeitig mit dem Bundesrat Die Bundeskanzlei steht unter der besonderen Aufsicht des Bundesrates.

Im dritten und letzten Abschnitt finden sich die Bestimmungen über die Revision der Bundesverfassung.

Контрольная работа № 9
Переведите текст на русский язык.
Der Bundestag

I. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Als Volksvertretung ist es das wichtigste Organ Deutschlands. Es ist auch das oberste Verfassungsorgan, das aus etwa 600 Abgeordneten besteht. Das Volk wählt die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf 4 Jahre. Die Abgeordneten des Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, die an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich sind. Sie haben also ein freies Mandat. Entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit schließen sie sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammen. Als oberstes Verfassungsorgan untersteht der Bundestag keiner anderen Instanz.

II. Der Bundestag wählt den Präsidenten des Bundestages, dessen Stellvertreter, die Schriftführer und verwaltet seine Angelegenheiten selbst. Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er soll den Bundestag einberufen, wenn ein Drittel dessen Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.

IM. Der Bundestag nimmt die zentrale Stellung in der Gesetzgebung des Bundes ein. Er nimmt alle Bundesgesetze an (in bestimmten Fällen mit der Zustimmung des Bundesrates). Zu einem Beschluss des Bundestages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt. Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung verlangen.

IV. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, der in der Regel der Vertreter der stärksten Partei ist, und kann ihm das Misstrauervotum aussprechen. Er wählt auch eine Hälfte des Bundesverfassungsgerichts. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, den Haushaltsplan festzulegen und die Kontrolle der vollziehenden Gewalt auszuüben.

Der Bundestag bestellt einen ständigen Ausschuss, der auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses hat. Er bestellt auch einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuss für Verteidigung. Der Ausschuss für Verteidigung hat auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder hat er die Pflicht, eine Angelegenheit zum Gegenstand seiner Untersuchung zu machen. Der Bundestag bestimmt selbst die Zahl seiner Ausschüsse. In den Ausschüssen liegt auch der Schwerpunkt der parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit. Eine besondere Bedeutung hat der Haushaltsausschuss, da er die Budgethoheit des Parlaments verkörpert.

Der Bundestag verhandelt grundsätzlich öffentlich. Er hat jedoch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen die Öffentlichkeit auszuschließen.

Контрольная работа № 10
Переведите текст на русский язык.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland üben die ordentlichen Gerichte aus. Zu den ordentlichen Gerichten gehören: Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof.

Die ordentlichen Gerichte sind zuständig für Strafsachen, Zivilsachen (z.B. bei Streitigkeiten über privatrechtliche Verträge wie Kauf oder Miete sowie Ehe- und Familiensachen) und das Gebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (dazu gehören z.B. Nachlass- und Vormundschaftssachen).

Das Amtsgericht ist als erste Instanz für bürgerliche Streitigkeiten und für Strafsachen zuständig. Grundsätzlich entscheidet ein Berufsrichter als Einzelrichter. Soweit der Amtsrichter nicht allein entscheidet, wird beim Amtsgericht ein Schöffengericht gebildet. Vor dem Schöffengericht werden Strafsachen schwererer Art verhandelt. Es setzt sich aus einem Strafrichter und zwei Schöffen zusammen. Der Schöffe ist kein Berufsrichter, er hat jedoch das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter.

Bei den Landgerichten sind Zivil- und Strafkammern eingerichtet. Die Abteilung, die die Strafsachen behandelt, ist die Strafkammer. Die Kleine Strafkammer ist mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt und entscheidet über die Berufung gegen ein Urteil des Strafrichters oder des Schöffengerichts. Die Schwurgerichtskammer ist mit drei Richtern und zwei Schöffen besetzt. Das Schwurgericht ist für schwere Strafsachen (z.B. Mord, Totschlag und viele andere Straftaten mit Todesfolge) zuständig. Die Große Strafkammer ist mit zwei Richtern und zwei Schöffen besetzt. Sie entscheidet in allen übrigen Fällen.

Das Oberlandesgericht ist das höchste ordentliche Gericht in der Gerichtsorganisation der Bundesländer. Es steht im Verfahrensrecht zwischen den Landgerichten und dem Bundesgerichtshof. Beim Oberlandesgericht sind Strafsenate und Zivilsenate gebildet. Es ist in erster Linie in zweiter oder dritter (und sehr selten in erster) Instanz zuständig.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist der oberste Gerichtshof für das Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er ist mit einem Präsidenten, Vorsitzenden Richtern und Richtern am Bundesgerichtshof besetzt. Der Bundesgerichtshof besteht aus den Senaten, die in der Besetzung von 5 bis 3 Richtern entscheiden. Der Bundesgerichtshof ist für Revisionen zuständig.

Bei jedem Gericht in Deutschland besteht eine Staatsanwaltschaft. Ihre Aufgabe besteht darin, strafbare Handlungen im Zusammenwirken mit der Polizei zu verfolgen und bei Gericht den Täter anzuklagen. Der Strafvollzug in Deutschland erfolgt auch durch die Staatsanwaltschaft.

Die Dienstaufsicht über die ordentliche Gerichtsbarkeit des Bundes obliegt dem Bundesjustizministerium.
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