Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина





НазваниеУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
страница9/15
Дата публикации27.11.2014
Размер0.96 Mb.
ТипУчебно-методический комплекс
100-bal.ru > Право > Учебно-методический комплекс
1   ...   5   6   7   8   9   10   11   12   ...   15

Weimarer Republik (1919–1933).

Mit der deutschen Kapitulation 1918 und der Novemberrevolution endete nicht nur der Erste Weltkrieg, sondern auch die Monarchie im Deutschen Reich. Im Vertrag von Versailles wurden erhebliche Gebietsabtretungen sowie Reparationen festgelegt.

Mit der Ausrufung der Republik wurde am 9. November 1918 das Kaisertum beendet. Am 30. November 1918 erhielten die Frauen mit der „Verordnung über die Wahlen zur Verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz)“ aktives und passives Wahlrecht. Die Revolutionsregierung aus rechten und linken Sozialdemokraten nannte sich „Rat der Volksbeauftragten“. Nach der Wahl der verfassungsgebenden Nationalversammlung trat die Weimarer Verfassung am 11. August 1919 in Kraft.

In den kurzen „goldenen Zwanzigern blühte die Kultur und ab 1924 auch die Konjunktur auf und das mittlerweile über vier Millionen Einwohner zählende Berlin wurde zu einer der dynamischsten Städte Europas.

Ein jähes Ende erfuhr die Prosperität 1929 im Gefolge des Schwarzen Donnerstags, als durch den Zusammenbruch der New Yorker Börse die Weltwirtschaftskrise ausgelöst wurde. Zu deren Höhepunkt 1932 gab es in Deutschland mehr als sechs Millionen Arbeitslose, die größtenteils in Elend lebten. In der Folge fanden extremistische Parteien noch stärkeren Zulauf als zuvor, sodass es für die gemäßigten Parteien zunehmend schwieriger wurde, stabile Regierungen zu bilden. Nach dem Erdrutschsieg der Nationalsozialisten 1930 verfügten die Reichskanzler, die in rascher Folge wechselten, über keine parlamentarische Mehrheit mehr. Die sogenannten Präsidialkabinette waren nur noch vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg und dessen Notverordnungen abhängig.

Hitlers Regierung vom 30. Januar 1933 war zunächst eine Koalition von Nationalsozialisten und Teilen der Konservativen, darunter Franz von Papen und Alfred Hugenberg. Am 27. Februar kam es zum Reichstagsbrand, dessen Ursache immer noch nicht geklärt ist. Hitler nutzte die Brandstiftung, um die sogenannte Reichstagsbrandverordnung zu verabschieden, die auf unbestimmte Zeit die Grundrechte außer Kraft setzte. Die nun folgenden Massenverhaftungen politischer Gegner, insbesondere Kommunisten und Sozialdemokraten, prägten das Vorfeld der Reichstagswahl 1933. Trotz erheblicher Stimmengewinne verfehlte die NSDAP auch hier die absolute Mehrheit und ging daher ein Bündnis mit der reaktionär geprägten DNVP ein. Die endgültige Machtübernahme erfolgte fünf Tage später, als der neu zusammengetretene Reichstag mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien gegen allein die Stimmen der SPD ein Ermächtigungsgesetz verabschiedete, welches Hitlers Regierung das Recht zubilligte, Gesetze auch ohne den Reichstag zu beschließen.
Nationalsozialistische Diktatur (1933–1945).

Die NSDAP errichtete im Deutschen Reich innerhalb kürzester Zeit einen totalitären Einparteienstaat unter Führung Adolf Hitlers. Missliebige Personen wurden aus allen staatlichen Organisationen entfernt. Es wurden erste Konzentrationslager errichtet, um politische Gegner zu beseitigen, insbesondere Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter. Eine Reihe von Direktiven sorgte für die völlige Gleichschaltung der öffentlichen Meinung im Sinne der NSDAP. Missliebige Publikationen wurden, beispielsweise in der öffentlichkeitswirksamen Bücherverbrennung, aus dem Verkehr gezogen und der gesamte Kunstbetrieb auf Parteilinie gebracht – unerwünschte Kunstwerke wurden für entartet“ erklärt. Innerhalb kürzester Zeit durchdrang die Partei auch das Privatleben, indem die von Joseph Goebbels gesteuerte Propaganda allgegenwärtig wurde und bereits auf Kinder Druck ausgeübt wurde, den Parteiorganisationen beizutreten.

Persönlich sicherte sich Hitler ab, indem er auch innerparteiliche Gegner und ehemalige Weggefährten ermorden ließ. Im angeblichen Röhm-Putsch ließ er am 30. Juni 1934 den SA-Führer Röhm und eine Reihe innenpolitischer Gegner töten, woraufhin auch die ihm lästig gewordene SA entmachtet wurde. Stattdessen setzte er auf die ihm bedingungslos ergebene SS und die Reichswehr, deren Generalität auf ihn persönlich ihren Treueeid ablegte. Die Gestapo wurde als politische Polizei zur Bekämpfung der politischen und ideologischen Gegner eingesetzt.

Von Beginn an verfolgte Hitler zwei Ziele: einen Angriffs- und Vernichtungskrieg zur Schaffung neuen „Lebensraumes im Osten und die Verfolgung der Juden, die mit Diskriminierung, Demütigung und Ausgrenzung begann und später im Holocaust endete. Nachdem sich Hitler der Gefolgschaft des Militärs versichert hatte, begann schon ab 1934 die Ausrichtung der Wirtschaft auf einen bevorstehenden Krieg: Die Rüstungsausgaben wurden innerhalb kürzester Zeit auf gewaltige Summen getrieben. Arbeitsprogramme, eine enthemmt expansive Geldpolitik und Schuldenwirtschaft waren die wirtschaftspolitischen Instrumente hierfür. Die dadurch sinkende Arbeitslosigkeit wurde von der Bevölkerung begrüßt und als Einlösung wirtschaftlicher Versprechen aufgenommen.

Das Schicksal der Juden verschlimmerte sich kontinuierlich: 1935 wurden die Nürnberger Rassengesetze verabschiedet, die persönliche Beziehungen zwischen „Ariern“ und Juden als „Rassenschande“ brandmarkten und schwer bestraften. Juden verloren zuerst alle öffentlichen Ämter, wurden willkürlich verfolgt, bestohlen und erpresst und schließlich mit einem völligen Berufsverbot belegt. Unter dem Begriff Arisierung“ wurden alle jüdischen Unternehmen enteignet. Immer häufiger wurden nun auch Juden in Konzentrationslager eingewiesen. Viele fassten den Entschluss zur Emigration, die meisten aber blieben in Deutschland, weil sie sich als Deutsche fühlten und ihre Heimat nicht verlassen wollten.

Erst als Deutschland im März 1939 auch in das restliche Tschechien einmarschierte und es als Protektorat Böhmen und Mähren“ dem Reichsgebiet zuschlug, ebenso wie das von Litauen rückabgetretene Memelland, erkannten die anderen Staaten den Fehler, den sie mit ihrer Beschwichtigungspolitik (Appeasement) begangen hatten.

Als Deutschland schließlich am 1. September 1939 Polen angriff, war die Geduld der Alliierten erschöpft. Großbritannien und Frankreich erklärten Deutschland den Krieg. Der Zweite Weltkrieg forderte in sechs Jahren 55 Millionen Tote. Mit einer Serie erfolgreicher Aktionen, die als Blitzkrieg in die Geschichte eingingen, gelangen Deutschland zunächst bedeutende militärische Erfolge. Polen wurde im Nichtangriffspakt zwischen Hitler und Stalin aufgeteilt, die Wehrmacht warf anschließend ihre Armeen nach Westen, überfiel die neutralen Staaten Luxemburg, Belgien und Niederlande und besetzte innerhalb von sechs Wochen Frankreich. Zu diesem Zeitpunkt erreichte Hitlers Popularität im Volk seinen Höhepunkt, und das Deutsche Reich erstreckte sich nun vom Elsass bis nach Krakau.

Im Jahre 1941 begann die systematische Ermordung der Juden.

Zwischenzeitlich hatte Hitler der Sowjetunion den Krieg erklärt (Russlandfeldzug 1941–1945).

Goebbels rief im Berliner Sportpalast 1943 den „totalen Krieg“ aus. Die gesamte Produktion wurde nun auf den Krieg ausgerichtet, während die deutschen Armeen an fast allen Fronten zurückwichen und die Alliierten die deutschen Städte bombardierten. Erst als die sowjetischen Armeen schon Berlin eingenommen hatten, nahm sich Hitler am 30. April 1945 in seinem Führerbunker das Leben. Die deutsche bedingungslose Kapitulation folgte am 8. Mai. Die überlebenden politischen und militärischen Hauptverantwortlichen wurden später in den Nürnberger Prozessen verurteilt.
Alliierte Besatzung (1945–1949).
Die alliierten Siegermächte, zunächst die USA, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich, später auch Frankreich, bemühten sich anfangs noch um eine gemeinsame Besatzungspolitik. Einig war man sich über eine Demilitarisierung und die sogenannte Entnazifizierung. Aber schon bei der Frage, was man unter einer Demokratie zu verstehen habe, zeigten sich erste Meinungsverschiedenheiten zwischen der Sowjetunion einerseits und den Westmächten andererseits.
Thema 3.

Politisches System der BRD.
Staatsgründung.

Der 23. Mai 1949 ist das für die Gegenwart bedeutendste Gründungsdatum, da an diesem Tag die noch heute gültige Verfassung Deutschlands verkündet wurde. 1949 wurden zwei Verfassungen in Kraft gesetzt. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und zum 24. Mai 1949 in Kraft gesetzt, wobei es aufgrund des Geltungsbereichs bis zur Deutschen Wiedervereinigung nur provisorischen Charakter besaß. Die erste Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik trat am 7. Oktober 1949 in Kraft und wurde am 9. April 1968 durch eine neue Verfassung ersetzt sowie 1974 revidiert. Zum 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei.
Staatsrecht.
Die Bundesrepublik ist die historisch jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates, dessen Geschichte sich bis zur Einführung der bundesrepublikanischen Prinzipien des Grundgesetzes in verschiedene Phasen einteilen lässt.

Die deutschen Länder (Bundesländer) sind beschränkte Völkerrechtssubjekte, die mit Einwilligung der Bundesregierung eigene Verträge mit anderen Staaten eingehen dürfen (Art. 32 Absatz 3, Art. 24 Absatz 1 GG). Die Bundesrepublik kann als die staatsrechtliche Verbindung ihrer Bundesländer angesehen werden. Demnach erhält sie erst durch diese Verbindung selbst Staatscharakter.

Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 22 Absatz 1 des Grundgesetzes Berlin. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik ein demokratischer, sozialer Bundesstaat. Bei diesem föderalen Rechtsstaat handelt es sich um eine parlamentarische Demokratie. Es gibt 16 Länder, von denen fünf wiederum in insgesamt 22 Regierungsbezirke untergliedert sind. Die Länder haben sich eigene Verfassungen gegeben.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt.

Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt (Art. 63 GG), seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages (Art. 69 Abs. 2 GG). Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG, so genanntes Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (Art. 64 Abs. 1 GG), sie und der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung (Art. 62 GG). Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Art. 65 Satz 1 GG). Die sehr starke Stellung des Bundeskanzlers hat dazu geführt, dass das politische System der Bundesrepublik Deutschland als „Kanzlerdemokratie“ bezeichnet wird.

Als Bundesstaat ist Deutschland föderativ organisiert, das heißt, dass zwei Ebenen im politischen System existieren: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Die Länder wiederum bestimmen die Ordnung ihrer Städte und Gemeinden.

Die Kompetenz zur Gesetzgebung liegt bei den Bundesländern, wenn nicht eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes besteht (Art. 70 GG). In Fällen der ausschließlichen Gesetzgebung hat nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz (Art. 71 GG), in den Fällen der konkurrierenden Gesetzgebung liegt die Gesetzgebungsbefugnis vom Grundsatz her bei den Ländern, der Bund kann aber Gesetze erlassen, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit erforderlich ist.

Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Bundestag und der Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt (Art. 77 GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich.

In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren in der Praxis Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.

Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Länder leiten die Ministerpräsidenten, in Hamburg und Bremen die Präsidenten des Senats; in Berlin der Regierende Bürgermeister, die Exekutive. Auch die Länder sind parlamentarische Demokratien und deren Regierungschefs durch die Landtage und Senate gewählt. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Ausführung der Bundesgesetze obliegt grundsätzlich den Bundesländern, sofern das Grundgesetz keine abweichende Regelung trifft oder zulässt.
Staatsgebiet.

Das Staatsgebiet der Bundesrepublik ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete seiner Länder. Anders als in anderen Bundesstaaten – beispielsweise in Australien (Capital Territory), Kanada (Territorien Kanadas) oder den Vereinigten Staaten von Amerika (District of Columbia) – gibt es in Deutschland kein Landgebiet des Bundes, das nicht zugleich Gebiet eines seiner Länder wäre (bundesunmittelbare Gebiete) und auch keine Gebiete eines seiner Länder, die nicht zugleich Bundesgebiet wären (bundesfreies Gebiet).
Gemeinden.

Die Gemeinden sind die kleinsten selbständigen Gebietskörperschaften der politischen Gebietsgliederung. Sie sind, ausgenommen von den meisten kreisfreien Städten, in Gemeindeverbänden organisiert. Die Gemeinden unterliegen dem jeweiligen Kommunalrecht eines der 16 Bundesländer und sind daher nicht deutschlandweit gleich organisiert. Einzig die Kreisstadt als Verwaltungssitz eines Landkreises findet man deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg sind als Stadtstaaten gleichzeitig auch Bundesländer.
1   ...   5   6   7   8   9   10   11   12   ...   15

Похожие:

Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
Гиревой спорт [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: А. В. Золов; Бийский пед гос ун-т им. В. М. Шукшина. Бийск:...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
Д дисциплина [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: Г. В. Гулина; Бийский пед гос ун-т им. В. М. Шукшина. – Бийск:...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
Д дисциплина [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: Е. В. Форопонова; Бийский пед гос ун-т им. В. М. Шукшина....
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
Д дисциплина [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: В. А. Бурчаков; Бийский пед гос ун-т им. В. М. Шукшина. –...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
Д дисциплина [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: В. А. Бурчаков; Бийский пед гос ун-т им. В. М. Шукшина. –...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
Д дисциплина [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: Л. Б. Повитухина; Бийский пед гос ун-т им. В. М. Шукшина....
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
Д дисциплина [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: В. А. Бурчаков; Бийский пед гос ун-т им. В. М. Шукшина. –...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
Д нормативно-правовое обеспечение образования [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: В. С. Кузнецова; Бийский...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
П психология [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: Н. Е. Варшавская, Н. А. Кочергина, И. С. Пищева; Бийский пед...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
П клиника интеллектуальных нарушений [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: Н. А. Першина; Бийский пед гос ун-т...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
П психология [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: Н. Е. Варшавская, Н. А. Кочергина, И. С. Пищева; Бийский пед...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
Д история музыкального образования [Текст] : Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: Е. А. Торопчина; Бийский пед гос ун-т...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
Д дисциплина Лыжная подготовка [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: В. С. Баклыкова; Бийский пед гос ун-т им....
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
П психология лиц с нарушениями слуха [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: Л. А. Студеникина; Бийский пед гос...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
Д дисциплина [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины «Новые физкультурно-спортивные виды» / Сост.: А. Ю. Лахтин; Бийский...
Учебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина iconУчебно-методический комплекс дисциплины б ийск бпгу имени В. М. Шукшина
П психология лиц с умственной отсталостью [Текст]: Учебно-методический комплекс дисциплины / Сост.: Н. А. Першина; Бийский пед гос...


Школьные материалы


При копировании материала укажите ссылку © 2013
контакты
100-bal.ru
Поиск