Спецкурс немецкого языка для технических специальностей и направлений мин истерство





НазваниеСпецкурс немецкого языка для технических специальностей и направлений мин истерство
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Дата публикации28.10.2014
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ТипУчебное пособие
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тЕМА: ФЕДЕРАТИВНАЯ РЕСПУБЛИКА ГЕРМАНИЯ

(общесТВЕННО-ПОЛИТИЧЕСКАЯ ЖИЗНЬ)

Aufgabe 1. Lesen Sie den Text. Versuchen Sie zuerst den Inhalt des Textes ohne Wörterbuch zu verstehen.

Aufgabe 2. Lesen Sie Titel des nachstehenden Textes! Beantworten Sie danach die folgenden Fragen:

Woher stammt der Text?

Welches Thema behandelt er?

Worüber kann man aus diesem Text erkennen?

Text: Staatsbau der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Staat. Das Volk wählt in freier und geheimer Wahl seine Vertreter. Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident, der für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird. Gewählt wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung, die aus den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und einer gleich großen Zahl von Delegierten besteht, welche die Länderparlamente bestimmen. Diese Bundesversammlung tritt nur zur Präsidentenwahl zusammen.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung. Wahlberechtigt sind alle volljährigen deutschen Staatsbürger, auch wenn sie im Ausland leben (die Volljährigkeit beginnt mit dem vollendeten 18. Lebensjahr). Die etwa 662 Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind: die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung.

Der Bundesrat, die Vertretung der Länder, besteht aus den Mitgliedern der Landesregierungen und wirkt an der Gesetzgebung mit.

Auf Vorschlag des Bundespräsidenten wählt der Deutsche Bundestag den Bundeskanzler, der seinerseits die Minister bestimmt und das Kabinett bildet. Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Der Bundeskanzler kann nur mit Hilfe des konstruktiven Misstrauensvotums abgewählt werden, das heißt: Seine Abwahl ist nur durch die Neuwahl eines Regierungschef möglich.

Aufgabe 3. Stellen Sie sich möglichst viele Fragen (Wer? Was? Wie viel? Wohin? Woher? Wo? Wie lange? Wie? Welche? Von wem?) zum Text.

Aufgabe 4. Wählen Sie unter den folgenden Themen diejenigen aus, die Sie interessieren:

der deutsche Bundestag;

der deutsche Bundesrat;

die deutsche Bundesregierung;

die deutsche Innen- und Außenpolitik.

Geben Sie bitte die Informationen, die Sie gefunden haben, in kurzen Hauptsätzen wieder. Sie können z. B. so beginnen: Zum Thema „Die deutsche Bundesregierung“ wird in diesem Text berichtet, dass ...

Aufgabe 5. Schreiben Sie aus dem Text aktiven Wortschatz!

Aufgabe 6. Mit dieser Übung können Sie Ihre Gedächtnis-leistung testen und trainieren. In der Tabelle 3 stehen die Stichwörter zu einem Referat an einem Strukturbaum. Sie sind nach ihrem inhaltlichen Zusammenhang geordnet. Sehen Sie sich ca. 5 Minuten lang den Strukturbaum mit den Begriffen an. Versuchen Sie, sich einen inhaltlichen Zusammenhang der Begriffe zu konstruieren.

Tabelle 3

Die Bundesrepublik

Innen- / Außenpolitik der BRD

bestimmen

bestimmt

Minister / Kabinett ernennt

Bundeskanzler

Bundesrat

wählen

macht

diskutieren / kontrollieren







Gesetze

bilden

machen

Länderparlamente

Bundestagabgeordnete / Parlament

wählt

Das Volk

(Deutsche Frauen und Männer über 18 Jahre)

Aufgabe 7. Schreiben Sie ein Kurzreferat mit Hilfe dieser Tabelle.

Aufgabe 8. Lesen Sie und übersetzen Sie den nächsten Text zum Thema „Deutschland – Politisches Leben“, gebrauchen Sie das Wörterbuch dabei. Aufgrund des Textes schreiben Sie ein Kurzreferat.

Text: Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Grundgesetz ist seine Macht im politischen System des Landes beschränkt und umfasst vor allem repräsentative Tätigkeiten, weshalb er auch als pouvoir neutre bezeichnet wird. Mit der Entscheidungsgewalt über die Auflösung des Deutschen Bundestages im Falle der vom Bundeskanzler verlorenen Vertrauens-frage und bei der Wahl einer Minderheitsregierung kommt ihm jedoch auch eine wichtige staatspolitische Bedeutung zu. Der Bundespräsident kann der Exekutive zugeordnet werden, er hat allerdings auch Befug-nisse außerhalb der Exekutive und wird deswegen teils als „über den drei Gewalten“ stehend betrachtet.

Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Die anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Die Amtssitze des Bundespräsidenten sind das Schloss Bellevue in Berlin und die Villa Hammerschmidt in Bonn. In der Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt. Derzeitiger Amtsinhaber ist Christian Wulf (Sehen Sie dazu auch Abbildung 2).



Abbildung 2. Christian Wulf



Abbildung 3. Standarte des Bundespräsidenten

Aufgaben und Befugnisse. Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt folgende Aufgaben:

– er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich;

– er beglaubigt diplomatische Vertreter und er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen;

– Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung der Bundes-gesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt;

– Vorschlagen eines Kandidaten zum Bundeskanzler zur Wahl durch den Bundestag sowie dessen Ernennung und Entlassung;

– Ernennung und Entlassung von Bundesministern auf Vorschlag des Bundeskanzlers;

– Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren, sofern nichts anderes durch Anordnun-gen und Verfügungen bestimmt ist;

– Möglichkeit zur Auflösung des Bundestages nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder einer gescheiterten Vertrauensfrage;

– Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalls und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffes;

– Einberufung des Deutschen Bundestages (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen);

– Einberufung der Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz.

In vielen dieser Fälle ist der Bundespräsident allem Ausführender oder es bedarf nach Artikel 58 des Grundgesetzes der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung. Diese Tätigkeiten werden der Funktion des Bundespräsidenten als Staatsnotar zugeordnet. Die Gewalt über die Auflösung des Deutschen Bundestages in zwei verschiedenen Fällen umfasst hingegen nicht eine Gegenzeichnung durch Dritte. In Anlehnung an diese besonderen Befugnisse bezeichnet der Politikwis-senschaftler Gerd Langguth den Bundespräsidenten als „Reservemacht in politischen Krisen“.

Der Bundespräsident ist berechtigt, Nationalhymne, Flagge (Sehen Sie dazu auch Abbildung 3), Wappen, Uniformen, Dienstkleidung, Amtstracht der Richter des Bundes (mit Ausnahme der Richter am Bundesverfassungsgericht), deren Verwendung, sowie Staatsakte und Staatsbegräbnisse anzuordnen, sofern jeweils nicht der Gesetzgeber wie etwa bei der Bundesflagge (Artikel 22 Grundgesetz) tätig geworden ist. Diese Anordnungen müssen jeweils von einem Mitglied der Bundes-regierung gegengezeichnet werden.

Die Nationalhymne wurde in Briefwechseln zwischen Bundes-präsident Heuss und Bundeskanzler Adenauer 1952 bzw. zwischen Bundespräsident von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl 1991 festgelegt. Die jeweilige Antwort der Bundeskanzler wird im Allgemei-nen als Gegenzeichnung zur Verfügung des Bundespräsidenten interpretiert. Diese Deutung wird durch die Tatsache unterstützt, dass die Briefwechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und damit einen quasioffiziellen Charakter erhielten. Problematisch ist diese légere Praxis jedoch bei strafbewehrten Staatssymbolen unter dem Aspekt des Vorbehalts des Gesetzes.

Diese Befugnisse haben keine Grundlage im Grundgesetz oder einem Bundesgesetz. Die Mehrheit der Staatsrechtslehrer begründet sie daher mit der traditionellen Definitionshoheit von Staatsoberhäuptern über Staatssymbole („Ehrenhoheit“).

Aufgabe 9. Veranstalten Sie eine Mikrokonferenz zum Thema „Deutschland – Politisches Leben“.

УРОК 4

тЕМА: НЕМЕЦКОЯЗЫЧНЫЕ СТРАНЫ

(общие сведения)

Aufgabe 1. Lesen Sie den Text. Versuchen Sie zuerst den Inhalt des Textes ohne Wörterbuch zu verstehen.

Aufgabe 2. Lesen Sie Titel des nachstehenden Textes Beantworten Sie danach die folgenden Fragen:

Woher stammt der Text?

Welches Thema behandelt er?

Worüber könnte man aus diesem Text erkennen?

Text: Die geographische Lage Österreichs, Landschaft und Klima

Der Binnenstaat Österreich liegt im südlichen Mitteleuropa, hat Anteil an den Ostalpen und am Donauraum und ist dem Mittelmeer-raum benachbart.

Durch seine Lage bedingt, ist das Land seit jeher Kreuzungspunkt der Verkehrsrouten zwischen den großen europäischen Wirtschafts- und Kulturräumen. Mit sieben Staaten hat Österreich gemeinsame Grenzen: mit Deutschland, mit der Tschechischen Republik, mit Ungarn, Jugoslawien, Italien, der Schweiz und Lichtenstein.

Zwischen dem Bodensee im Westen und dem Neusiedler See an der Grenze zu Ungarn liegen 580 km Luftlinie. Der Neusiedler See ist zugleich mit 115 m über dem Meerspiegel der tiefste Punkt des Landes (Sehen Sie dazu auch Abbildung 4).

In diesem Kernland Europas überschneiden sich vielfältige Landschafts-, Klima- und Vegetationsformen. Für Österreich ist das atlantisch beeinflusste mitteleuropäische Übergangsklima charakteris-tisch, wobei von Westen nach Osten der ozeanische Einfluss einem zunehmend kontinentaleren weicht. Im Karpatenvorland, im Wiener Becken sowie im nördlichen Burgenland herrscht das kontinental beeinflusste niederschlagsarme Klima. Die Österreichische Landschaft umfasst Hoch- und Mittelgebirgsregionen ebenso wie Hügelland und Ebene. 63 % des Landes gehören zu den Ostalpen. Fast 900 Berggipfel erreichen eine Höhe von über 3000 m. Oberhalb von 2700 m liegt ständig Schnee. Die 600 km² Gletscher betragen ein Volumen von mehr als 30 Mrd. m. Der höchste Berg ist der Großglockner (3797 m), der bedeutendste Fluss ist die Donau, welche das Land auf einer Länge von rund 350 km durchfließt.

Österreich zählt zu den waldreichsten Ländern Europas. Für die österreichische Pflanzenwelt ist Eichen-Buchen-Wald charakteristisch, in Höhen über 500 m der Buchen-Fichten-Mischwald. Ab 1200 m herrscht die Fichte vor.

In Österreich überwieget die mitteleuropäische Tierwelt: Reh, Hase, Hirsch, Fasan, Rebhuhn, Fuchs, Dachs, Marder und Eichhörn-chen. In den Hochregionen der Ostalpen gibt es die alpine Fauna: beispielsweise Gemse, Murmeltier und Bergdohle; auch Steinbock setzte man wieder aus.



Abbildung 4. Topografie Österreichs

Aufgabe 3. Stellen Sie sich möglichst viele Fragen (Wer? Was? Wie viel? Wohin? Woher? Wo? Wie lange? Wie? Welche? Von wem?) zum Text.

Aufgabe 4. Wählen Sie unter den folgenden Themen diejenigen aus, die Sie interessieren:

die geografische Lage Österreichs;

die Nachbarnstaaten Österreichs;

das Klima Österreichs;

die Pflanzenwelt Österreichs;

die Tierwelt Österreichs.

Geben Sie bitte die Informationen, die Sie gefunden haben, in kurzen Hauptsätzen wieder. Sie können z. B. so beginnen: Zum Thema „die geografische Lage Österreichs“ wird in diesem Text berichtet, dass ...

Aufgabe 5. Schreiben Sie aus dem Text aktiven Wortschatz!

Aufgabe 6. In der folgenden Tabelle 4 ist teilweise allgemeine geografische Information über Österreich dargestellt. Formulieren Sie bitte mit deren Hilfe den Hauptgedanken zum Thema „Österreich. Allgemeine Information“ (zuerst auf Deutsch und dann auf Russisch), zum Beispiel: «B тексте ... указывается, что географическое положение Австрии характеризуется …». Erwei-tern Sie die Tabelle!

Aufgabe 7. Schreiben Sie ein Kurzreferat mit Hilfe dieser Tabelle.

Aufgabe 8. Lesen Sie und übersetzen Sie den nächsten Text zum Thema „Deutschsprachige Länder – Allgemeines“, gebrauchen Sie das Wörterbuch dabei. Aufgrund des Textes schreiben Sie ein Kurzreferat.

Tabelle 4

Geographische Lage

Südliches Mitteleuropa

Kreuzungspunkt der Verkehrsrouten

gemeinsame Grenzen

Naturgrenzen

Klima

Kernland

ozeanischer Einfluss

das kontinental beeinflusste Klima

mitteleuropäisches Übergangsklima

Pflanzenwelt

Waldreichstes Land

Eiche

Fichte

Mischwald

Tierwelt

die mitteleuropäische Tierwelt

Reh

die alpine Fauna

Murmeltier

Landschaften

Mittelgebirge

Hügelland und Ebene

Ostalpen

Großglockner

Text: Wirtschaft von Österreich

Finanzwirtschaft. Die österreichischen Banken haben sich seit 1989 in den Ländern des früheren Ostblocks stark engagiert und sind dort einer der wichtigsten Kreditgeber geworden. Seit im September 2008 die internationale Finanzkrise schlagend geworden ist, werden das von österreichischer Seite eingegangene Kreditrisiko und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Staatsschul-den und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Landes daher besonders kritisch betrachtet:

Österreich sei laut dem US-amerikanischen Star-Ökonomen und Wirtschaftsnobelpreisträger
Paul Krugman nach Island und Irland das Land mit dem größten Risiko eines Staatsbankrotts. Dem widersprach aber umgehend Dominique Strauss-Kahn, der Präsident des IWF mit der Aussage, dass er sich „derzeit keine speziellen Sorgen um die österreichische Wirtschaft“ mache.

Der Bergbau hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren. So wurden der Bleibergbau (Bad Bleiberg) eingestellt, wie auch die meisten Eisenerz- und Braunkohle-Bergbaue. Von Bedeutung sind noch der Abbau von Salz (Salinen Austria AG, 1.336 Tonnen Steinsalz, 764.189 Tonnen Sudsalz, alle Angaben für 2006), Eisenerz (2.091.995 Tonnen Eisenerz und Eisenglimmer, fast ausschließlich vom Erzberg), Magnesit (769.188 Tonnen) Wolframerz (400.000 Tonnen 2006) sowie die Förderung von Erdöl (856.270 Tonnen) und Erdgas (1,76 Mrd m³n). Die Förderung von Braunkohle findet nur mehr an einem Standort statt (7.854 Tonnen 2006 im Vergleich zu 3,7 Millionen Tonnen 1970). Der Großteil der rund 5000 im Bergbau Beschäftigten arbeitet jedoch im Bereich der Stein-, Schotter- und Sandgruben.

Land- und Forstwirtschaft. Etwa 85 % der Fläche Österreichs werden land- (45 %) und forstwirtschaftlich (40 %) genutzt (1988).

Österreich hat eine sehr kleinstrukturierte Landwirtschaft. Diese versucht sich verstärkt auf Qualitätsprodukte zu spezialisieren, da aufgrund der EU-Erweiterung der Konkurrenzdruck weiter zunimmt. Die österreichischen Bauern setzen verstärkt auf ökologische Landwirtschaft: Im Jahr 2008 bearbeiten 20.000 Biobauern ca. 15 % der landwirtschaftlichen Fläche Österreichs. Mit einem Gesamtanteil von knapp 10 % hat Österreich die höchste Dichte von biologischen landwirtschaftlichen Betrieben in der Europäischen Union. Das landwirtschaftlich wichtigste Gebiet im Anbau von Feldfrüchten ist das Marchfeld in der Nähe von Wien.

Wein ist ein wichtiges landwirtschaftliches Exportprodukt Österreichs. Der Hauptabnehmer des Weines ist, neben der Schweiz und den USA, zu zwei Dritteln Deutschland. Im Jahr 1985 wurde der Weinbau durch den Glykolwein-Skandal zwar stark in Mitleidenschaft gezogen, in der Zwischenzeit haben die Weinbauern ihre Qualitäts-weine jedoch wieder so stark verbessert, dass wesentlich mehr Wein exportiert werden kann als vergleichsweise vor dem Skandal.

Durch die großen Waldflächen ist auch die Forstwirtschaft ein bedeutender Faktor, die auch die verarbeitende Holz- und Papierin-dustrie dementsprechend beliefert. Holz als Rohstoff wird vor allem in den südeuropäischen Raum exportiert.

Jagd und Fischerei dagegen sind eher unbedeutend und werden meist nur für den heimischen Markt oder als Hobby betrieben.

Tourismus. Der Tourismus stellt in Österreich einen wichtigen Wirtschaftszweig dar. 2004 wurde eine Wertschöpfung von 21,16 Mrd. Euro aus dem Tourismus erzielt, das entspricht 9 % des Bruttoinlandsprodukts. Der Fremdenverkehr verteilt sich gleichmäßig auf die Sommer- und Wintersaison, bedeutende Sparten sind auch Kultur-, Städte- sowie der Kur-, Wellness- und Tagungstourismus.

Industrie. Österreich verfügt über eine moderne und leistung-sfähige Industrie. Die Verstaatlichte Industrie wurde großteils privatisiert (OMV AG, Voestalpine AG, VA Technologie AG, Steyr Daimler Puch AG, Austria Metall AG). Steyr Daimler Puch wurde an den Magna-Konzern verkauft, VA Tech an die Siemens AG, die Jenbacher Werke an General Electric.

Dienstleistungen. Die Dienstleistungen machen in Österreich den größten Anteil der Wirtschaftsleistungen aus. Dies wird vor allem durch den Tourismus, den Handel und die Banken erzielt. Die österreichischen Banken profitieren noch heute vom sehr strengen österreichischen Bankgeheimnis. Nach dem EU-Beitritt wurde die Anonymität der Sparkonten abgeschafft. Aufrecht bleibt aber, dass Konten durch Behörden nicht ohne ausdrückliche richterliche Anordnung geöffnet werden dürfen.

Bruttosozialprodukt. Das Bruttosozialprodukt Österreichs betrug im Jahr 2004 231,8 Mrd. Euro. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurde im Vorjahr mit 235,1 Mrd. Euro beziffert, das entspricht einem BIP von ca. 28.880 Euro pro Einwohner. Bemerkenswert dabei ist die Tatsache, dass rund 5 % des BIP direkt oder indirekt mit dem Wintersport zusammenhängen.

Aufgabe 9. Veranstalten Sie eine Mikrokonferenz zum Thema „Deutschsprachige Länder – Allgemeines“.

УРОК 5

тЕМА: НЕМЕЦКОЯЗЫЧНЫЕ СТРАНЫ

(общеСТВЕННО-ПОЛИТИЧЕСКАЯ ЖИЗНЬ)

Aufgabe 1. Lesen Sie den Text. Versuchen Sie zuerst den Inhalt des Textes ohne Wörterbuch zu verstehen.

Aufgabe 2. Lesen Sie Titel des nachstehenden Textes Beantworten Sie danach die folgenden Fragen:

Woher stammt der Text?

Welches Thema behandelt er?

Worüber könnte man aus diesem Text erkennen?

Text: das politische System der Schweiz

Der Schweizerische Bundesstaat besteht aus 26 souveränen Kan-tonen und Halbkantonen, denen die föderalistische Struktur ein beträ-chtliches Maß politischer Entscheidungsfreiheiten und Verwaltung-sautonomie zuerkannt. Jeder Kanton verfügt über seine eigenen Gesetze (das gilt sogar für manche Gemeinden). Diese kantonalen und kommu-nalen Rechte folgen jedoch im Allgemeinen den eidgenössischen Gesetzen.


Abbildung 5. Staatsflagge der Schweiz



Abbildung 6. Staatswappen der Schweiz

Die gesetzgebende Gewalt liegt auf eidgenössischer Ebene bei der Bundesversammlung, die sich in 2 Kammern gliedert: den Nationalrat und den Ständerat. In den Nationalrat werden 200 Abgeordneten vom Volk gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem Verhältniswahlverfahren, aber mindestens 1 Abgeordneter wird pro Kanton oder Halbkanton gewählt. Im Ständerat sitzen je 2 Vertreter von 20 Kantonen und je 1 Vertreter von 6 Halbkantonen. Gesetze und Bundesbeschlüsse erfor-dern die Zustimmung beider Räte, die in der Regel gleichzeitig, aber räumlich getrennt tagen. Beide Kammern beaufsichtigen außerdem die eidgenössische Verwaltung und Rechtspflege.

Die Regierungsgewalt übt der Bundesrat aus. Er steht den 7 eidgenössischen Departementen (Ministerien) vor, überwacht die Ein-haltung der Gesetze, arbeitet neue aus, verhandelt mit dem Ausland und bietet Truppen auf. Er wird alle 4 Jahre durch die Bundesversammlung gewählt. Der Bundesrat erfüllt als Kollektivorgan die Funktionen eines Staatsoberhauptes. Der Bundespräsident amtiert jeweils während eines Jahres nach dem Rotationsprinzip; er leitet die Sitzungen und behält den Vorsitz seines Departements bei.

Die 4 größten Parteien sind seit 1959 im feststehenden Verhältnis von 2 Mitgliedern (Freisinnig-Demokratische Partei), 2 Mitgliedern (Christlich-demokratische Volkspartei), 2 Mitgliedern (Sozialdemokra-tische Partei) und 1 Mitglied (Schweizerische Volkspartei) an der Re-gierung beteiligt. Diese siebenköpfige Regierung stützt sich auf eine stabile Mehrheit der Wählerstimmen. In der Schweiz gibt es keine starke Oppositionspartei. Es gibt nur eine Vielzahl von kleinen Parteien und Gruppierungen, die zumeist regionale Bedeutung haben.

Das Grundprinzip der Schweizer Außenpolitik ist das Prinzip der Neutralität. Seit dem Wiener Kongress 1815 wird die Neutralität der Schweiz völkerrechtlich anerkannt. Obwohl die Schweiz kein UNO-Mitglied ist, beteiligt sie sich an verschiedenen internationalen Organisationen der UNO: Genf ist Sitz der Weltgesundheitsorgani-sation, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Konferenz der UNO für Handel und Entwicklung u. a. In Bern befindet sich der Internationalen Postverein. In Lausanne ist das Internationale Olympi-sche Komitee. Zürich ist Sitz des Weltfußballvereins. In Basel befindet sich die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Genf war mehrmals Ort der internationalen Konferenzen und Gipfeltreffen der Großmächte.

Aufgabe 3. Stellen Sie sich möglichst viele Fragen (Wer? Was? Wie viel? Wohin? Woher? Wo? Wie lange? Wie? Welche? Von wem?) zum Text.

Aufgabe 4. Wählen Sie unter den folgenden Themen diejenigen aus, die Sie interessieren:

der schweizerische Bundesstaat;

die schweizerische Bundesversammlung;

die schweizerische Regierungsgewalt;

die schweizerische politische Parteien;

die schweizerische Außenpolitik.

Geben Sie bitte die Informationen, die Sie gefunden haben, in kurzen Hauptsätzen wieder. Sie können z. B. so beginnen: Zum Thema „Die schweizerische Außenpolitik“ wird in diesem Text berichtet, dass ...

Aufgabe 5. Schreiben Sie aus dem Text aktiven Wortschatz!

Aufgabe 6. In der folgenden Tabelle 5 ist teilweise allgemeine Informa-tion über das politische Leben der Schweiz dargestellt. Formulieren Sie bitte mit deren Hilfe den Hauptgedanken zum Thema „die Schweiz. Allgemeine politische Information“ (zuerst auf Deutsch und dann auf Russisch), zum Beispiel: «B тексте ... указывается, что политическая система Швейцарии характеризуется …». Erweitern Sie die Tabelle!

Aufgabe 7. Schreiben Sie ein Kurzreferat mit Hilfe dieser Tabelle.

Tabelle 5

Der Schweize-rische

Bundes-staat

die föderalistische Struktur

26 souveränen Kantonen und Halbkantonen

Verwaltungs-

autonomie

Entscheidungsfrei-heiten

Die gesetzgebende Gewalt

Die Bundesver-samm lung

2 Kammer

der Nationalrat

der Ständerat

Die größten Parteien

1959

Das feststehende Verhältnis

Die siebenköpfige Regierung

keine starke Oppositions-partei

Außenpolitik der Schweiz

das Prinzip der Neutralität

Wiener Kongress 1815

Beteiligung an einigen internationa-len Organisatio-nen

Ort der Gipfeltreffen

Aufgabe 8. Lesen Sie und übersetzen Sie den nächsten Text zum Thema „Politisches Leben der deutschsprachigen Länder – Allgemeines“, gebrauchen Sie das Wörterbuch dabei. Aufgrund des Textes schreiben Sie ein Kurzreferat.

Text: Sozialpolitik in der Schweiz

Das Ziel der Sozialpolitik ist letzten Endes die Hebung des allgemeinen Wohlstandes und die Teilhabe möglichst vieler Menschen am Wohlstand. Weniger weit gehend strebt Sozialpolitik an, Menschen Sicherheit gegen die Wechselfälle des Lebens zu gewährleisten. Hier geht es um soziale Sicherheit, nämlich darum, allen Menschen in jeder Lebenssituation, besonders bei Eintritt von außerordentlichen Ereig-nissen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit usw., einen „ordent-lichen“ Lebensstandard zu garantieren. In der Fachsprache werden diese außerordentlichen Ereignisse soziale Risiken genannt.

Die Sicherung des nackten Überlebens steht in der Gegenwart nicht (mehr) im Vordergrund. Es geht um etwas Zusätzliches: Soziale Sicherheit soll bei Eintritt sozialer Risiken einen „ordentlichen“ Lebensstandard ermöglichen. Diese Art von Existenzminimum wird soziales Existenzminimum genannt. Der in einem reichen Land übliche Lebensstandard wird als Maßstab für die soziale Sicherheit genommen.

Sozialpolitik strebt nebst der Gewährleistung von sozialer Sicherheit die Hebung des allgemeinen Wohlstandes an. In der schweizerischen Bundesverfassung ist dies im sogenannten Zweckarti-kel der Verfassung umschrieben (Art. 2 BV). Die soziale Sicherheit ist also das Hauptziel, aber nicht das alleinige Ziel der Sozialpolitik.

Der Begriff Sozialpolitik ist unscharf (ähnlich wie der Begriff der Armut). In der Lehre werden verschiedene Sozialstaatstypen unter-schieden: einerseits der Sozialversicherungsstaat nach Bismarck, andererseits der Versorgungsstaat nach Beveridge. Diese Typen existieren in der Praxis nicht in reiner Form.

Die Schweiz kann in die bestehenden Sozialstaatstypologien als Sozialversicherungsstaat der politischen Mitte eingeordnet werden. In diesem Mischsystem dominiert der Grundsatz, wonach die Versicherten mit ihren Beiträgen die Mittel für den Risikoausgleich im Wesentlichen selber aufbringen. Rechtsansprüche garantieren den Leistungsbezug, ohne dass die Bedürftigkeit nachgewiesen werden muss. Die Sozialhilfe springt nur bei Lücken im Netz der Sozialversicherungen ein: Sie wirkt subsidiär.

Diesem Aspekt trägt das schweizerische System der sozialen Sicherheit mit seiner starken Betonung der Eigenverantwortung und mit verschiedenen Anreizsystemen verhältnismäßig gut Rechnung (in der sozialen Krankenversicherungen zum Beispiel sind die Eigenleistungen der Versicherten nirgends so hoch wie in der Schweiz, Selbstbehalte, Franchisen, keine Vergütung von Zahnarztkosten, tiefe Vergütung von Pflegekosten usw. - vgl. Gesundheitswesen Schweiz). Die Eigenverant-wortung drückt sich in der stark ausgeprägten Beitragspflicht deutlich aus. Der Eigenverantwortung wird zudem im Prinzip der Subsidiarität hohe Bedeutung beigemessen.

Trotz des offensichtlichen Ausbaus der sozialen Sicherheit sind Armut und Not auch in der reichen Schweiz - wie in den übrigen modernen Industriestaaten - nicht verschwunden. Die Verdoppelung der Sozialhilfeausgaben im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts ist ein klares Indiz für die Verschlechterung der sozialen Lage vieler Menschen. Die Wissenschaft spricht von einer Armutsquote in der Schweiz zu Beginn des 21. Jahrhunderts von 5–10 % der Bevölkerung: Die größte Ursachenquellen für Verarmung ist die Erwerbslosigkeit (Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit). Knapp 30 % der erwerbs-losen Menschen müssen als arm bezeichnet werden. Geschiedene Frauen (mit oder ohne Kinder) sowie alleinerziehende Elternteile sind ähnlich stark betroffen (20 % der ganzen Gruppe). Kinderreichtum (drei und mehr Kinder) erhöhen das Armutsrisiko überdurchschnittlich (Armutsquote von rund 15 %). Wird nur die Haushaltsgrösse betrachtet, sind – unberücksichtigt vom Zivilstand – alleinstehende Männer mit gut 16 % stärker armutsgefährdet als alleinstehende Frauen mit knapp 12 %.

Aufgabe 9. Veranstalten Sie eine Mikrokonferenz zum Thema „Politisches Leben der deutschsprachigen Länder – Allgemeines“.


УРОК 6

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